Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners

Let’s Lager (Im Folgenden „Vermieter“ genannt)
Inhaberin: Farina Legermann
E-Mail: ­info@letslager.de
Website: letslager.de

Wichtige Informationen vorab:

  • Die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung ergeben sich aus den nachfolgenden AGB
  • Der Gesamtpreis bezogen auf die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Online-Buchung
  • Die Liefer- und Leistungsbedingungen ergeben sich aus den nachfolgenden AGB
  • Bis zu einer Deckung iHv EUR 1000,00 ist der Versicherungsschutz enthalten
  • Es besteht die Berechtigung zum Verlangen einer Kaution, durch den Vermieter.
  • Die Vertragsabwicklung erfolgt online
  • Es besteht kein Widerrufsrecht iSd § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
  • Eingabefehler können über den Button [zurück] korrigiert werden
  • Die Bestätigungs-E-Mail kann gespeichert werden und enthält alle vertragswesentlichen Vereinbarungen (Link zu diesen AGB)
  • Das Zahlungsmittel steht dem Verbraucher zur Verfügung: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und (Überweisung nach Genehmigung)
  • Maße und Größe des Lagerraums: Sollte sich eine Abweichung der Maße in der Realität erweisen, so gilt +/-10% als unbeachtlich. Bei einer größeren Abweichung wird der Mietpreis neu berechnet.
  • Die Vertragssprache ist Deutsch

Die untenstehenden AGB sind als Vertragsbestandteil vereinbart.

1. Abschluss des Vertrages

Die Darstellung von Lagerräumen auf der Website stellt keine Zusicherung dar. Abweichungen bleiben vorbehalten.

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht auch nicht für Verträge mit Verbrauchern. Die Buchungsbe-stätigung und Erstrechnung werden per E-Mail unmittelbar nach Buchung an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich online: Nachdem der Kunde seine Daten und Informationen im Rahmen des Online-Vertragsabschluss vollständig eingegeben hat, erscheint eine Zusammenfassung aller Kundendaten (z. B. persönliche Daten, Lagerraum, Miete, Mietdauer) direkt über dem Button „zahlungspflichtig bestellen“. Etwaige Eingabefehler können korrigiert werden in dem mit dem Zurück-Button an die zu korrigierende Position zurücknavigiert wird. Die Zusammenfassung der Eingaben des Kunden stellt das Angebot von Let’s Lager dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot durch das Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ annimmt. Nach der Annahme wird dem Kunden eine vertragliche Bestätigung per E-Mail zugesandt.

2. Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, den Lagerraum nach Maßgabe des Vertrages und der folgenden Vertragsbedingungen ausschließlich zur Aufbewahrung von Gegenständen zu nutzen.

Dieser Vertrag beginnt mit dem ersten Tag der vereinbarten Mietzeit und unter der aufschieben-den Bedingung der Zahlung der ersten Miete. Der Vertrag endet mit dem Ende des letzten Tages der vereinbarten Mietzeit, es sei denn ein anderer Beendigungstatbestand tritt früher ein. Der Vertrag endet im Übrigen, wenn er durch Let‘s Lager, auch wegen Zahlungsverzuges, gekündigt wurde.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er durch Let‘s Lager per E-Mail, postalisch und telefonisch zu erreichen ist. Änderungen etwaiger Kontaktdaten hat der Kunde unaufgefordert und um-gehend mitzuteilen.

3. Übernahme/Rückgabe des Lagerraums

3.1
Der Kunde hat bei der Übernahme den Lagerraum sofort zu kontrollieren. Insbesondere vorhandene Schäden und/oder Verunreinigungen hat er dem Vermieter unverzüglich per E-Mail mit einer Beschreibung und Fotos zu melden. Unterlässt der Kunde diese Meldung, so gilt der Lagerraum als vertragsgemäß übernommen, wenn sich der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ausdrücklich erklärt.
3.2
Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, den Lagerraum geräumt gereinigt und frei von Schäden zu übergeben („Rückgabe“). Die Rückgabe erfolgt, indem der Kunde dem Vermieter, die ordnungsgemäße Räumung, spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit durch eine E-Mail und geeignete Fotos von dem geräumten Lagerraum nachweist und das Kombinationszahlenschloss zurückgibt (Briefkasten).
3.3
Während des Vertragsverhältnis ist es die Aufgabe des Kunden, für eine Reinigung des Lagerraums zu sorgen. Die Verwendung von Reinigungsmitteln durch den Kunden muss zur Vermeidung von Schäden mit dem Vermieter zuvor zumindest per E-Mail abgestimmt werden.
3.4
Der Kunde ist bei Verletzung seiner Plicht zur Rückgabe des Lagerraums zu Schadenersatz verpflichtet.
3.4.1
Im Falle, dass der Lagerraum bei der Rückgabe bzw. Beendigung des Vertrages nicht geräumt, gereinigt und unbeschädigt ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Lagerraum auf Kosten des Kunden zu reinigen, zu reparieren und Schadenersatz geltend zu machen.
3.4.2
Lässt der Kunde bei Beendigung des Vertrages Gegenstände in dem Lagerraum zurück, so ist der Vermieter berechtigt, diese entgeltlich an einen anderen Ort zu verbringen und für eine angemessene Frist entgeltlich zu verwahren. Die letzte Aufforderung des Kunden, diese Gegenstände abzuholen sieht eine Frist von vier Wochen vor. Nach fruchtlosem Ablauf der Vier-Wochen-Frist ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände zu verkaufen oder mangels wirtschaftlicher Wertigkeit zu entsorgen. Ein Verkaufserlös wird zunächst mit den Verbringungs- und Vermieterentgelten verrechnet. Ein verbleibender Überschuss steht dem Kunden zu.
3.5
Für den Fall, dass der Kunde den Lagerraum bei Vertragsbeendigung nicht zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, als Nutzungsentschädigung das vereinbarte Entgelt zu verlangen, es sei denn, eine anderweitige Vermietung ist möglich. Der Vermieter behält sich vor, der Fortsetzung des Mietverhältnissens iSd § 545 BGB zu widersprechen.

4. Zutritt zum Lagergebäude /-gelände und zu den Lagerräumen

4.1
Der Kunde hat ab Beginn der Mietzeit und ab Zahlung des ersten Mietzinses in den für den Standort geltenden Öffnungszeiten (grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Zugang zum Lagergebäude und zu seinem Lagerraum.
4.2
Die für den jeweiligen Standort geltenden Öffnungszeiten werden online bekannt gegeben. Der Vermieter ist berechtigt, die Öffnungszeiten in einem für den Kunden angemessenen Umfang einzuschränken. Eingeschränkte Öffnungszeiten können bei Vorliegen eines triftigen Grundes oder eines berechtigen Interesses festgesetzt werden. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn am Lagergebäude oder angrenzenden Bauteilen Umbauten, Modernisierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Geänderte Öffnungszeiten werden zwei Wochen nachdem sie dem Kunden per E-Mail zugegangen sind, wirksam.
4.3
Der Vermieter hat das Recht, dem Kunden bei Vertragsbruch oder bei zweimonatigem Zahlungsverzug den direkten Zutritt zum Lagerraum durch Anbringung eines zusätzlichen Schlosses zu verweigern.
4.4
Der Vermieter haftet nicht falls aufgrund technischer Störung, Witterungsbedingungen, Behinderungen oder höherer Gewalt der Zutritt zum Lagerraum nicht möglich ist. Es bestehen keine Schadensersatz-, Minderungs- oder andere Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Der Kunde kann aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung des Lagerraums oder des Geländes mit Wasser, Strom etc. keine Ansprüche gegen den Vermieter herleiten.
4.5
Nur der Kunde, eine schriftlich von ihm bevollmächtigte oder von ihm begleitete Person sind ermächtigt, das Gelände und Lagergebäude zu betreten. Die Bevollmächtigung ist dem Vermieter vorab per E-Mail zu übermitteln. Der Kunde stellt sicher, dass jede bevollmächtigte Person diese Bedingungen und den Mietvertrag einhält. Der Vermieter hat das Hausrecht, aber nicht die Pflicht, von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, ein Identifikationspapier (z.B. Personalausweis und Führerschein) zu verlangen und, falls keine geeignete Identifikation vorgewiesen werden kann, ist der Vermieter berechtigt, den Zutritt zu verweigern.
4.6
Der Vermieter ist berechtigt, bei Gefahr im Verzuge oder aus einem anderen wichtigen Grund den Lagerraum des Kunden ohne vorherige Abstimmung zu öffnen und zu betreten. Im Übrigen ist eine vorherige Abstimmung mit dem Kunden herbeizuführen. Der Vermieter wird den Lagerraum nach dem Betreten wieder sicher verschließen.

5. Nutzung der Lagerräume durch den Kunden

5.1
Der Kunde ist berechtigt, nur den ihm zugewiesenen Lagerraum zur Lagerung von Gegen-ständen und Waren nach Maßgabe des Vertrages zu nutzen. Dazu erhält er die Zahlenkombination zur Öffnung des Lagerraums sichernden Kombinationszahlenschlosses.
5.2
Der Kunde nimmt auf dem Gelände und in dem Lagergebäude Rücksicht auf die Interessen Dritter und des Vermieters.
5.3
Dem Kunden ist es untersagt, ohne Zustimmung des Vermieters den Lagerraum Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
5.4
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm eingelagerten Gegenstände/Waren, sein Eigentum sind oder er im rechtmäßigen Besitz dieser ist. Der Kunde sichert weiterhin zu, dass die Gegenstände/Waren weder gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Schutzrechte Dritter verletzen.
5.5
Nicht eingelagert werden dürfen:
  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen (z.B. in Dosen, etc.);
  • Lebewesen jeglicher Art (Tiere, Pflanzen, Pilze; tot oder lebendig);
  • Brennbare, entzündliche, explosive, ätzende, umweltschädliche und toxische Stoffe, Flüssigkeiten und Gase und Chemikalien jeglicher Art unabhängig vom Aggregatzustand (z. B. Treibstoffe, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben etc.) und Schwermetalle, Pestizide, Fungizide und Pflanzenschutzmittel;
  • Batterien, Akkumulatoren, unter Druck stehende Gase in Behältern; Waffen, Munition, Sprengstoffe; radioaktive Stoffe, biologische/chemische Stoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien/Stoffe;
  • alle Stoffe die Rauch/Geruch emittieren; erbgutverändernd oder krankheitserregend sind;
  • alle gesetzlich verbotenen Stoffe und Gegenstände oder solche die aus Straftaten herrühren;
  • Kleidung, außer diese ist sicher (luftdicht) verpackt; die Verwahrung von neuer, nicht getragener, verpackter Kleidung ist nur in Rücksprache mit dem Vermieter gestattet;
  • Valoren und vor allem Edelsteine, Wertpapiere, Bargeld, Pelz, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte, Gegenstände mit ideellem oder speziellem Wert, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten;
  • Dem Kunden ist es des Weiteren nicht erlaubt, Gegenstände/Waren zu verwahren, die den Wert seiner Versicherungsdeckung (vgl. Mindestversicherungsdeckung AGB, Punkt 10.1) oder die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² überschreiten. Für die Einlagerung höherer Warenwerte hat der Kunde eine entsprechende Versicherungsdeckung nachzuweisen (vgl. AGB, Punkt 10) oder ggf. über Let´s Lager zu beziehen, sofern Let´s Lager die Möglichkeit bietet.
5.6
Dem Kunden und seinen Bevollmächtigten ist es verboten:
  • der Lagerraum, Gebäude oder Grundstück in einer Art und Weise zu nutzen, dass andere Kunden, Nachbarn oder der Vermieter in ihren Rechten auch nur beeinträchtigt werden könnten;
  • eine Tätigkeit auf dem Grundstück auszuführen, die über das Be- und Entladen des Lagerraums bzw. Kraftfahrzeuges hinausgeht;
  • Gegenstände außerhalb des Lagerraums abzustellen oder zu lagern;
  • den Lagerraum als Büro, zu Wohnzwecken oder als Geschäftsadresse zu verwenden;
  • etwas ohne vorherige Genehmigung vom Vermieter an der Wand, Decke oder Boden des Lagerraums zu befestigen oder irgendeine bauliche Veränderung im oder am Lagerraum vorzunehmen;
  • Emissionen jeglicher Art aus dem Lagerraum oder dem Lagergebäude austreten zu lassen;
  • den Verkehr auf dem Grundstück sowie andere sich auf dem Grundstück befindliche Personen in irgendeiner Form zu behindern.
5.7
Das Konsumieren von Alkohol und Rauchwaren ist auf dem Grundstück, im Lagergebäude und im Lagerraum untersagt.
5.8
Erfüllt der Kunde die ihn nach diesem Vertrag treffenden Pflichten und Vorgaben, übernimmt der Vermieter die Haftung für diese Waren, wobei die Haftung des Vermieters in ihrem Umfang auf den Versicherungsschutz des Vertrages beschränkt ist.

6. Leistungen von Let’s Lager

6.1
Das vom Kunden zu entrichtende Entgelt gemäß Punkt 7.2 entfällt auf den Mietzins für den Lagerraum und die ggf. gewählten Versicherungsdeckung. Folgende zusätzliche Leistungen vom Vermieter sind mit diesem Entgelt abgegolten:
6.1.1
Allgemeine Leistungen
  • Zurverfügungstellung von personalisierten Codes für den Zutritt des Gebäudes (vorbehaltlich Ziffer 4.2, 4.3 und 8.1);
  • Zurverfügungstellung eines Online-Kundenportals mit Abrufmöglichkeit von Rechnungen sowie Zutrittscodes;
  • Das Risiko von Diebstahl reduzierende Überwachen per Video durch den Vermieter;
  • Generierung von Ersatz- und Besichtigungscodes;
  • Diebstahlrisikoverminderndes Tracking der Zutritte nach Code & Standort;
  • Austausch der Schlösser bei technischer Störung auf Kosten des Vermieters, es sei denn, der Kunde hat die Schäden schuldhaft verursacht.
6.1.2
Weitere Services
  • Regelmäßige Standortreinigung (nach Bedarf und nach Ermessen des Vermieters zu).

6.2

Der Vermieter ermöglicht den Zutritt zum Lagergelände / -gebäude und zum Lagerraum. Der Kunde erhält diese in einem ordnungsgemäßen Zustand.

7. Entgelt, Kaution und Zahlungsbedingungen

7.1
Kaution
7.1.1
Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss die Zahlung einer Kaution durch den Kunden zu einer weiteren Bedingung für den Mietvertrag zu machen.
7.1.2
Eine vertraglich vereinbarte Kaution ist mit Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung ist Bedingung für die Gewährung des Zuganges zum Lagerraum, berührt den Mietvertrag im Übrigen aber nicht. Das vereinbarte Entgelt ist davon unabhängig wie vereinbart zu entrichten.
7.1.3
Nach Beendigung des Mietvertrages sowie ordnungs- und fristgemäßer Rückgabe des Lagerraums wird die Kaution nach 15 Werktagen ohne Zinsen an die vom Kunden anzugebende Bankverbindung zurückerstattet, sofern dem Vermieter keine Ansprüche zu stehen oder zustehen könnten.
7.1.4
Der Vermieter ist berechtigt, nach einer Anzeige während und nach der Vertragslaufzeit, die Beträge mit der Kaution zu verrechnen, die notwendig sind um:
  • fällige Forderungen vom Vermieter zu begleichen;
  • den Lagerraum zu reinigen, wenn der Kunde diese nicht durchgeführt hat (vgl. AGB, Punkt 3.3);
  • vom Kunden verursachte Schäden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, zu beseitigen;
  • beschädigte oder nicht zurückgegebene Vorhängeschlösser wiederzubeschaffen;
  • fällige vom Kunden zu entrichtende Entgelte auszugleichen;
  • sowie zurückgelassene Gegenstände/Waren (unter Beachtung von Punkt 3.4.2) zu entsorgen.

7.1.5

Etwaige Kosten des Geldtransfers, welche im Rahmen der Kautionsrückzahlung an die vom Kunden gewünschte Bankverbindung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
7.1.6
Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Kaution bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen.
7.2.
Entgelt, Fälligkeit, Zahlung
7.2.1
Das monatliche Entgelt setzt sich aus dem Entgelt für den Lagerraum und den gewählten Versicherungsschutz sowie zusätzlich gebuchten Leistungen / Produkten zusammen.
7.2.2
Die Höhe des Entgelts bestimmt der Mietvertrag.
7.2.3
Der Mietzins (ohne darauf entfallende Steuern) bleibt in den ersten 6 (sechs) Monaten des Mietvertrages unverändert. Danach behält sich der Vermieter das Recht vor, durch eine Anzeige, den Mietzins und die Gebühren regelmäßig neu zu bewerten und nach Ablauf von zwei Monaten zu verlangen. Der geänderte Mietzins und die geänderten Gebühren werden 30 Tage nach schriftlicher Ankündigung durch den Vermieter gültig. Dem Kunden steht das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.
7.2.4
Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt monatsweise. Für die erste Abrechnung gilt der Tag des Vertragsbeginns, danach immer der Monatsanfang. Die erste Rechnung beinhaltet immer den laufenden + den Folgemonat. Die Mindestmietdauer beträgt 2 (zwei) Wochen.
7.2.5
Folgende Zahlungsarten kann der Kunde nutzen: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, ggf. Überweisung. Der Vermieter berechnet keine Entgelte für die genannten Zahlungsarten. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Zahlungsart. Die Änderung der angebotenen Zahlungsarten obliegt dem Vermieter. Sollte eine vom Kunden gewählte Zahlungsart nicht mehr verfügbar sein, so wird der Kunde schriftlich (per E-Mail oder Brief) informiert und seine Zahlungsart - soweit nicht anders vom Kunden gewünscht - auf Rechnung umgestellt.
7.2.6
Der Mieter darf sich der bei der Buchung angezeigten Zahlungsmittelprovider bedienen. Mit der Wahl des Zahlungsmittels erlaubt der Kunde dem Vermieter alle für die Zahlung notwendigen Daten an den Zahlungsmittelprovider zu übermitteln und stimmt deren AGB ebenso zu. Über das gewählte Zahlungsmittel dürfen alle dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte bis zum Widerruf (per E-Mail oder Brief) eingezogen werden.
7.2.7
Ist eine vom Kunden gewählte automatisierte Zahlung nicht erfolgreich und liegt die Verantwortung dafür beim Kunden, so hat der Kunde entstehende Kosten zu tragen und zudem ein Bearbeitungsentgelt (Schadensersatz) in Höhe von EUR 7,90, zu zahlen. Der Vermieter darf, nach einem Hinweis auf die nicht erfolgreiche Zahlung, vierzehn Tage nach dem Hinweis das hinterlegte Zahlungsmittel erneut zum Einzug nutzen. Das gilt nicht, wenn der Kunde ein anderes Zahlungsmittel auswählt.
7.2.8
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird vom Vermieter nicht bestritten.
7.2.9
Zahlungen des Kunden werden zuerst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen und die Hauptforderung angerechnet.
7.3
Fälligkeit und Zahlungsverzug
7.3.1
Die Zahlung des Entgelts ist sofort nach dem Zugang der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde das Entgelt nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Zugang der Rechnung gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für jede dennoch versandte Mahnung hat der Kunde ein Mahnentgelt in Höhe von EUR 7,90 zu zahlen.
7.4
Vertragliches Pfandrecht
7.4.1
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem bestehenden oder beendeten Vertragsverhältnis, räumt der Kunde dem Vermieter ein Pfandrecht an den von ihm in den Lagerraum eingebrachten Waren/Gegenständen ein. Bestehen nicht unerhebliche und fällige Forderungen, erfolgt die Übergabe der dem Pfandrecht unterliegenden Sachen dadurch, dass der Vermieter berechtigt ist, dem Kunde, den Zutritt zu verweigern und ein eigenes Zusatzschloss am Lagerraum zu befestigen.
7.4.2
Auf Verlangen vom Vermieter ist der Kunde auch verpflichtet, die laut Ziffer 7.4.1 verpfändeten Waren/Gegenstände an den Vermieter herauszugeben. Kommt der Kunde dieser Herausgabepflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, sich Zutritt zum Lagerraum zu verschaffen und die pfandgegenständlichen Waren/Gegenstände selbständig, d.h. ohne Mitwirkung des Kunden, in Besitz zu nehmen.
7.4.3
Das gesetzliches Pfandrecht nach § 562 BGB bleibt unberührt.

8. Kündigung des Vertrages / Kündigungstermine & Änderung

8.1
Die Vertragsparteien sind zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, es sei denn das Mietverhältnis ist für eine bestimmte Zeit eingegangen worden. Im letzteren Fall ist eine ordentliche Kündigung nur dann möglich, wenn dem Vermieter die Liegenschaft gekündigt wurde, die zur Erbringung der Leistung erforderlich ist, wobei der Vermieter eine im Sinne des Vertrages möglichst lange Laufzeit zu ermöglichen hat. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (14 Tage) zum 15. oder letzten eines jeden Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt.
8.2
Die Kündigung durch den Kunden hat direkt über das Online-Kundenkonto zu erfolgen. Sollte die Nutzung des Online-Kundenkontos dem Kunden nicht möglich sein, ist die Kündigung in schriftlicher Form (per E-Mail oder Brief) möglich.
8.3
Unterlässt der Kunde nach der Kündigung die Rückmeldung der offiziellen Rückgabe (vgl. Punkt 3.2), so kommt ein neuer Mietvertrag mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist nach Punkt 9.1 zustande. Geschuldet ist der Mietzins nach der im Zeitpunkt der Fortsetzung geltenden Preisliste. Der Abschluss eines neuen Mietvertrages wird dem Kunden per E-Mail oder Brief bestätigt.

9. Öffnen eines Lagerraums, Räumungsvergleich, Vertragsstrafe für Verzug mit Räumung

9.1
Die beiden Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass ein Öffnen eines Lagerraums, welches nach den Bestimmungen dieses Vertrages (vgl. AGB Punkte 4.6) durch den Vermieter durchgeführt wird, keinen Tatbestand der Besitzstörung darstellt, sondern ausdrücklich gestattet ist.
9.2
Für den Fall, dass der Kunde das Objekt bei Vertragsbeendigung nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich zum Nutzungsentgelt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, vom Nachweis eines Schadens oder Verschuldens unabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Nutzungsentgelts geltend zu machen. Weitere Rechtsbehelfe und die Geltendmachung übersteigender Schäden bleiben vorbehalten. Darüber hinaus hat der Kunde jedenfalls bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Lagerraums das vereinbarte Nutzungsentgelt auf Monatsbasis zu bezahlen.

10. Versicherung

10.1
Der Kunde ist verpflichtet einen Mindestversicherungsschutz für eingelagerte Güter in seinem Lagerraum in Höhe von EUR 1000,00 abzuschließen oder siehe 10.3. Es obliegt dem Kunden den Versicherungsschutz so zu erhöhen, dass er dem Wert der eingelagerten Güter entspricht. Es gelten die allgemeinen deutschen, Seeversicherungsbedinungen (ADS), besondere Bedingungen für die Güterversicherung (ADS 84), DTV-Streik-und Ausfuhrklauseln 1984. Für eine Unterversicherung haftet der Vermieter nicht.
10.2
Es steht dem Kunden frei, über das Buchungsportal des Vermieters einen dem Wert des Inhalts des Lagerraums entsprechenden höheren Versicherungsschutz zu wählen oder eine andere Versicherung für die eingelagerten Waren/Gegenstände abzuschließen.
10.3
Sollte der Kunde extern eine höhere Versicherungsdeckung beziehen, so ist dem Vermieter auf Verlangen eine Bestätigung über diese Deckung schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu übersenden.

11. Datenschutz

11.1
Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters. Alle zum Datenschutz geltenden Bestimmungen finden Sie gesondert auf der Datenschutzseite (letslager.de/datenschutz) von Let´s Lager.

12. Allgemeine Vertragsbestimmungen

12.1
Alle Mitteilungen der Vertragsparteien haben an die im Vertrag angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) bzw. an die zuletzt angegebene Adresse (E-Mail oder Anschrift) zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, Änderungen ihrer im Vertrag genannten Adressen unverzüglich schriftlich (per E-Mail oder Brief) dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
12.2
Es wird vereinbart, vorwiegend per E-Mail zu kommunizieren. Alle vertraglich relevanten Unterlagen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Die Parteien verpflichten sich, ihre E-Mail-Postfächer regelmäßig zu prüfen.
12.3
Es gelten nur die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die im Mietvertrag festgelegten Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.4
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB u.a. aufgrund von Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung oder wirtschaftlichen Verhältnissen zu ändern. Eine Änderung der AGB, welche für bestehende Kunden Gültigkeit erlangen soll, wird den Kunden einen Monat vor Änderung per E-Mail oder Brief mitgeteilt. Sollte der Kunde dieser Änderung binnen eines Monats nicht per E-Mail oder Brief widersprechen, gelten die neuen AGB als anerkannt.
12.5
Auf dem Lagergelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Allen Anweisungen der Mitarbeiter des Vermieters ist Folge zu leisten.
12.6
Der Kunde erklärt sich mit der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden.
12.7
Der Kunde akzeptiert zum Zwecke der Überwachung und des Schutzes des Lagergeländes und der gelagerten Ware Videoaufnahmen und deren Speicherung auf dem Gelände / Grundstück, im Speziellen auch auf den Gängen des Lagergebäudes. Hauptzweck dieser Speicherung ist die Vermeidung von Diebstählen sowie die Beweissicherung bei Straftaten am bzw. im Lagerobjekt. Dieser Schutz stellt einen Teil der Service-Dienstleistung des Vermieters dar. Diese Daten werden nicht weitergegeben.
12.8
Sollten Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Im Wege der Auslegung, Umdeutung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht oder wenigstens so nahe wie möglich kommt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende wirksame Regelung zu ergänzen.
12.9
Auf dem Mietvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.10
Gerichtsstand ist Ratingen (§ 29a ZPO)

(Stand: Januar 2023)

Entsprechend unserer Datenschutzerklärung nutzt diese Website Cookies nur bei ausdrücklicher Zustimmung.

Cookie Settings

We use cookies to improve user experience. Choose what cookie categories you allow us to use. You can read more about our Cookie Policy by clicking on Cookie Policy below.

These cookies enable strictly necessary cookies for security, language support and verification of identity. These cookies can’t be disabled.

These cookies collect data to remember choices users make to improve and give a better user experience. Disabling can cause some parts of the site to not work properly.

These cookies help us to understand how visitors interact with our website, help us measure and analyze traffic to improve our service.

These cookies help us to better deliver marketing content and customized ads.